Logopädie am Markt
 
Praxis für Logopädie und integrative Lerntherapie


ABLAUF DER THERAPIE

 

Die logopädische Therapie muss, als Heilmittel, von einem Arzt verordnet werden.

Dafür stellt Ihnen Ihr Arzt (z.B. Kinderarzt, Hausarzt, HNO-Arzt,Neurologe, Kieferorthopäde oder Zahnarzt) bei medizinischer Indikation ein Rezept aus. Dieses ist nach Ausstellung 28 Tage gültig.

Damit vereinbaren wir einen Termin, in der Praxis oder bei Ihnen zu Hause, und beginnen die Therapie. 

Für weiterführende Informationen zum Thema Heilmittelverordnung klicken Sie hier: www.heilmittelkatalog.de

 

Kassenärztliche Leistungen

Grundsätzlich werden die Kosten für eine logopädische Therapie von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen.

Die gesetzliche Zuzahlungsregelung sieht für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr eine 10%ige Zuzahlung vor, zuzüglich einer Verordnungsgebühr von 10,- €. Kinder sind zuzahlungsbefreit.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer entsprechenden Krankenkasse.

 

Sprachentwicklungsstörungen

·  Sprachentwicklungsstörung/verzögerung

·  phonetisch/ phonologische Störungen 

·  kindliche Sprechdyspraxien

·  eingeschränkter passiver & aktiver Wortschatz

 

Artikulationsstörungen

·  bei organischen Einschränkungen

·  myofunktionelle Störungen

·  Rhinophonie (Näseln)

 

Redeflussstörungen

·  Stottern

·  Poltern

 

Hörverarbeitungsstörungen

AVWS- auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung

·  Einschränkungen der phonologischen Bewusstheit

 

Stimmstörungen

·  organische Dysphonie

·  funktionelle Dysphonie

·  psychogene Dysphonie

 

Neurologische Störungen

·  Aphasie / Dysphasie

·  Dysarthrie / Dysarthrophonie

·  Sprechapraxie

·  Dysphagie

·  Facialisparese

 

 

Private Leistungen

Selbstverständlich biete ich alle therapeutischen Leistungen auch als Privatleistung an. 

Dazu schließen Sie mit mir zu Beginn der Therapie einen Behandlungsvertrag ab. 

Dieser legt fest , welche therapeutischen Leistungen zu welchem Preis erbracht werden.

Da die Kostenübernahme einer logopädischen Therapie nicht zwangsläufig zum Leistungskatalog einer privaten Krankenversicherung gehört, achten Sie bitte darauf, in welchem Umfang Ihr Versicherer eine Kostenerstattung übernimmt.

Unabhängig von der Erstattung durch Ihre PKV, stimmen Sie mit dem Abschluss des Vertrags dem vereinbarten Preis zu. Privatpatienten erhalten von mir vorab einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer PKV zur Prüfung der Kostenübernahme einreichen können.

 

 

Beratungsgespräche & Workshops

·  Beratung für Eltern und Fachpersonal zur kindlichen Sprachentwicklung, Störungen des Lesens/Schreibens und/oder Rechnens (LRS/Dyskalkulie), Störungen der sensorischen Integration und alltagsrelevante Fördermöglichkeiten